Ordnungen

Ruderordnung

Unser Verein ist in den letzten Jahren beständig gewachsen und jedes Jahr begrüßen wir neue Mitglieder in unseren Reihen. Das hat uns im Vorstand schon vor einiger Zeit darüber nachdenken lassen, einige Begriffe aus der Rudersprache, Regeln für den Umgang mit unserem Bootsmaterial, das Verhalten auf dem Wasser und im Miteinander mal schriftlich zusammenzufassen.

Unser ursprünglicher Gedanke, auf einem DIN A4-Blatt die „10 goldenen Regeln des Rudersports“ zu fixieren, war danach schnell als illusorisch erkannt. Die Ruderordnung sollte aber auch nicht zum Gesetzbuch entarten, das jeden Handgriff im Ruderalltag regelt.

Wir haben deshalb versucht, uns auf die wichtigsten Regeln zu beschränken, die unser sportliches Zusammenleben prägen, die Neumitgliedern helfen sollen, sich zu integrieren, die bestehenden gesetzlichen Vorgaben Rechnung tragen und die unserer Sicherheit, insbesondere unserer jungen Mitglieder, dienen.

Dabei haben wir die Frage, ob man das Tragen von Rettungswesten im Winter für bestimmte Bootsklassen verpflichtend machen sollte, für den Moment noch als dringende Empfehlung aufgenommen. Spezielle Westen (New Wave, ca. 190€) sind zwar inzwischen verfügbar, sind aber noch nicht in der Breite erprobt und wir waren uns einig, dass wir diese Anschaffung und die notwendige Wartung der Westen nicht vom Verein leisten können. Wir unterstützen hier gern.

Ein Thema, wie zum Beispiel das Wanderrudern, hätten wir gern noch vertieft, haben es dann aber auf eine Beratung im Bedarfsfall durch den Wanderruderwart verlagert.

Links:

 

Bootsnutzung

Fahrten außerhalb der ausgeschriebenen Ruderzeiten sind so zu legen, dass zu Beginn der Ruderzeiten alle Boote des Freizeitsports verfügbar sind.
Nach jeder Fahrt sind die Boote einschließlich Zubehör zu säubern und zu trocknen.
Nach der Rückkehr von Veranstaltungen außerhalb des Clubgeländes sind die Boote umgehend zu reinigen und aufzuriggern, um sie für den Ruderbetrieb wieder verfügbar zu machen.
Schäden sollten möglichst sofort behoben oder im Fahrtenbuch vermerkt werden, damit das Boot schnell wieder voll einsatzfähig ist.
Motorboote dürfen nur zum Zwecke des Trainings, der Aufsicht und für den Regattabetrieb genutzt werden. Der Vorstand regelt die Bedingungen für die Nutzung.

Links:

Übersicht der KRG Boote mit ihrer Nutzungsberechtigung

 

Ruderpass

Der Ruderpass ist ein Nachweis, dass alle wichtigen Informationen zum und ums Rudern und die KRG dem Mitglied vermittelt wurden Der Ruderpass besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil wird in drei Modulen vermittelt:

  • Modul 1: Die Kettwiger RG
  • Modul 2: Allgemeine Rudertheorie
  • Modul 3: Sicherheit auf dem Wasser / Ruderordnung

Der praktische Teil ist der Nachweis über mindestens 500 geruderte Kilometer.Nur mit Ruderpass hat man die die Erlaubnis zum Rudern außerhalb der festen Trainingszeiten /allgemeinen Ruderzeiten und kann einen Schlüssel zum Clubhaus bekommen.

Termine und Anmeldung wieder im nächsten Winter